TROG 2001
Gliederung
(1) Bei der Erlassung von Verordnungen aufgrund von Landesgesetzen sind Raumordnungsprogramme zu berücksichtigen oder ist, soweit solche nicht bestehen, auf die Ziele und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung Bedacht zu nehmen.
(2) Investitionen und Förderungsmaßnahmen des Landes Tirol dürfen nur im Einklang mit Raumordnungsprogrammen oder, soweit solche nicht bestehen, nur unter Bedachtnahme auf die Ziele und Grundsätze der überörtlichen Raumordnung erfolgen.
§ 115 TROG 2001 · TROG 2001 · Raumordnungsgesetz 2001, Tiroler
§ 115 § 115
…Verfahren zur Anmeldung von Freizeitwohnsitzen Die am 30. September 2001 anhängigen Verfahren über die Anmeldung von Freizeitwohnsitzen sind nach § 16 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/1997 weiterzuführen…
§ 108 § 108
… 2 lit. b des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1984 gilt als Tourismusgebiet nach § 40 Abs. 4 . (5) Sonderflächen nach § 16 Abs. 1 lit. a des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1984 gelten als Vorbehaltsflächen nach § 52 Abs. 1 lit. a . Abweichend…
Rückverweise