§ 116 § 116
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
TROG 2001
Gliederung
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz - mit Ausnahme jener nach § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 3, § 73 Abs. 6, § 75 Abs. 2, § 76 Abs. 4, § 79 Abs. 2, § 84 Abs. 8, § 85 Abs. 2, 3 und 4, § 87 Abs. 3 und § 90 Abs. 1 lit. c - sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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