§ 114 § 114
In Kraft seit 01. November 2001
Up-to-date
TROG 2001
Gliederung
Umlegungsverfahren nach diesem Gesetz dürfen bereits vor dem In-Kraft-Treten des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des neuen oder geänderten Flächenwidmungsplanes nach § 107 Abs. 1 durchgeführt werden.
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