(1) Der Gemeindebeitrag zum Schulaufwand nach § 4 Abs. 3 hat zu umfassen:
a) die Bereitstellung der Schulräume sowie die Anschaffung der Einrichtungen und der Unterrichtsmittel, insbesondere der Musikinstrumente, deren Beistellung von den Schülern nicht erwartet werden kann, (Investitionsaufwand),
b) die Tragung des Aufwandes für die Instandhaltung, Reinigung, Beleuchtung und Beheizung der Schulräume und für die Instandhaltung der Einrichtungen und der Unterrichtsmittel sowie die Tragung des sonstigen Sachaufwandes (Betriebsaufwand),
c) den Ersatz von 45 v.H. des Personalaufwandes für den Leiter und die Lehrpersonen der Landesmusikschule und für das an der Landesmusikschule allenfalls erforderliche Verwaltungspersonal.
(2) Sind am Vertrag über den Gemeindebeitrag zum Schulaufwand mehrere Gemeinden beteiligt, so kann in den Vertrag auch die Vereinbarung über das von den Gemeinden jeweils zu erbringende Ausmaß der Leistungen nach Abs. 1 aufgenommen werden.
(3) Das Land Tirol kann nach Maßgabe der im Landesvoranschlag hierfür zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse zu den Kosten der Anschaffung von Musikinstrumenten nach Abs. 1 lit. a gewähren.
§ 6 TMG · TMG · Tiermaterialiengesetz
§ 6 Mängelbehebung, Aussetzung und Entzug der Zulassung oder Registrierung, Betriebsverbot
(1) Bei festgestellten Mängeln und Missständen sind die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes in Abhängigkeit vom Charakter und der Schwere der Mängel von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid aufzutragen, wobei auch die Benützung von Anlageteilen und Betrieb…
§ 14 Strafbestimmungen
…vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht führt oder 4. den Bestimmungen nach § 5 Z 1 bis 4 zuwiderhandelt oder 5. bei Kontrollen gemäß § 6 angeordneten behördlichen Maßnahmen zuwiderhandelt oder 6. den Verpflichtungen des § 7 nicht nachkommt oder 7. entgegen § 8 die Kontrollen oder Probenahmen nicht…
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