TMG
Gliederung
3. Abschnitt Förderung von Gemeindemusikschulen
§ 14 § 14
Die Höhe der Förderung kann bis zu 50 v.H. des Personalaufwandes für den Leiter und die Lehrpersonen der Musikschule betragen.
§ 11 Oö. TMV · Oö. TMV · Oö. Tiermaterialienverordnung
§ 11 § 11
…Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 14 TMG bestraft.…
Rückverweise