Die Bestellung der nach den dienstrechtlichen Vorschriften des Bundes für die allgemein bildenden Pflichtschulen, Berufsschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erforderlichen Erst-Helfer obliegt der Bildungsdirektion. Die Bestellung hat aufgrund eines Vorschlages des Schulleiters zu erfolgen.
Rückverweise
TLDHG 2014 · Lehrer-Diensthoheitsgesetz 2014 – TLDHG 2014, Tiroler
§ 22 § 22
…behauptenden Lehrer (Bewerber). § 13 AVG gilt mit der Maßgabe, dass das Anbringen schriftlich einzubringen ist. Für den Fristenlauf gelten die §§ 32 und 33 AVG. (3) Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens hat die (der) Gleichbehandlungsbeauftragte ein Schlichtungsgespräch durchzuführen. Auf Ersuchen der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten hat die Landesregierung eine Person…
§ 36 § 36
…§ 30 Abs. 3 bzw. den entsprechenden dienstrechtlichen Vorschriften des Bundes das Enden der Funktion ergibt, j) von Personen, die nach § 32 zum Erst-Helfer bestellt werden sollen bzw. bestellt wurden: 1. Daten zum Vorschlag des Schulleiters hinsichtlich der Bestellung, 2. Daten über die Absolvierung der erforderlichen…