§ 25 § 25
In Kraft seit 20. Dezember 2013
Up-to-date
Für die Begründung eines öffentlichen Pflegeverhältnisses, ausgenommen ein Pflegeverhältnis nach § 24, sind erforderlich:
a) die Pflegeerklärung,
b) die Eignungsbeurteilung,
c) die Pflegeplatzerhebung,
d) die Teilnahme an einer Ausbildung,
e) die Vermittlung eines Pflegeplatzes.
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