(1) Mehrere Mitpächter haften für die Bezahlung des Pachtzinses und für den Ersatz des Wild- und Jagdschadens zur ungeteilten Hand.
(2) Eine Unterverpachtung der Jagd ist unzulässig.
TJG 2004 · Jagdgesetz 2004, Tiroler
§ 19 § 19
…§ 19 Mitpächter, Unterverpachtung (1) Mehrere Mitpächter haften für die Bezahlung des Pachtzinses und für den Ersatz des Wild- und Jagdschadens zur ungeteilten Hand. (2) Eine Unterverpachtung…
§ 20a § 20a
…wenn dieser a) nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften zustande gekommen ist oder diesen widersprechende Bestimmungen enthält, b) insgesamt eine unzulässige Unterverpachtung im Sinn des § 19 Abs. 2 darstellt. Die Versagung der Bestätigung und die Aussetzung der Rechtswirksamkeit des Vertrages ist unzulässig, wenn diese außer Verhältnis zu Art und Schwere…
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