(1) Die Eigentümer der zu einem Genossenschaftsjagdgebiet gehörigen (einschließlich der angegliederten) Grundflächen bilden eine Jagdgenossenschaft; sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der Bezirksverwaltungsbehörde untersteht.
(2) Die Organe der Jagdgenossenschaft sind die Vollversammlung, der Jagdausschuss und der Obmann.
(3) Die Jagdgenossenschaft hat sich ein Statut zu geben, das insbesondere Durchführungsbestimmungen über die Geschäftsführung des Obmannes, die Einberufung und Abwicklung der Vollversammlung und der Sitzungen des Jagdausschusses, über die Ausübung des Stimmrechtes, die Haushaltsführung und die Führung der erforderlichen Verzeichnisse zu enthalten hat. Erlässt die Jagdgenossenschaft dieses Statut nicht binnen drei Monaten nach Feststellung des Genossenschaftsjagdgebietes, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde der Jagdgenossenschaft mit Bescheid ein Statut zu verleihen.
TJG 2004 · Jagdgesetz 2004, Tiroler
§ 69 § 69
…13. Abschnitt Übergangsbestimmungen § 69 (1) Nach § 8 Abs. 2 des Tiroler Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 8/1948, zusammengelegte Eigenjagdgebiete gelten ab…
§ 13 § 13
…3. Abschnitt Jagdgenossenschaft § 13 Mitgliedschaft, Organe, Statut (1) Die Eigentümer der zu einem Genossenschaftsjagdgebiet gehörigen (einschließlich der angegliederten) Grundflächen bilden eine Jagdgenossenschaft; sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die…
§ 14 § 14
…2) Unterlässt ein Organ der Jagdgenossenschaft die Erfüllung einer ihm nach diesem Gesetz, nach einer Verordnung aufgrund dieses Gesetzes oder nach dem Statut (§ 13 Abs. 3) obliegenden Aufgabe, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde eine angemessene Frist festzusetzen, innerhalb der das Organ die erforderliche Maßnahme zu treffen hat. Nach fruchtlosem…
§ 46a § 46a
…einer Fütterungsanlage für Muffelwild oder einer Fütterungsanlage für Rehwild der Bezirksverwaltungsbehörde unter Angabe der für die Beurteilung der Zulässigkeit nach der Verordnung nach Abs. 13 erforderlichen Unterlagen schriftlich anzuzeigen; im Fall der Auflassung einer Fütterungsanlage sind darüber hinaus die hiefür maßgeblichen Gründe anzugeben. Ist die Anzeige unvollständig, so hat ihm…
Rückverweise