Die §§ 33, 34 Abs. 2 und 3 und 35 finden insoweit Anwendung, als sich aus dem Unterbringungsgesetz nichts anderes ergibt.
Rückverweise
Tir KAG · Krankenanstaltengesetz - Tir KAG, Tiroler
§ 55 § 55
Die §§ 33, 34 Abs. 2 und 3 und 35 finden insoweit Anwendung, als sich aus dem Unterbringungsgesetz nichts anderes ergibt.…