Tir KAG
Gliederung
HAUPTSTÜCK C Besondere Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten
V. Besondere Bestimmungen für Abteilungen für Psychiatrie in öffentlichen Krankenanstalten und für öffentliche Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie
§ 54a § 54a
Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.
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