§ 13 § 13
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
Die Heimträger haben im Rahmen der Organisation ihrer Heime Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung vorzusehen. Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass eine vergleichende Prüfung mit anderen Heimen möglich ist.
Rückverweise
THPG · Heim- und Pflegeleistungsgesetz - THPG, Tiroler
§ 53 § 53
…bzw. als Pflegedienstleiter oder Pflegedienstleiterinnen zu betrauen und geeignete Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu bestellen. (6) Anträge auf Gewährung von Leistungen betreffend Hilfen nach § 13 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 161/2021 gelten als Anträge auf Gewährung von Hilfeleistungen nach § 21 Abs…