Eine Heilwasser-Vollanalyse muss folgende Angaben umfassen:
a) Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum;
b) physikalische und physikalisch-chemische Untersuchung:
Quellschüttung, Quelltemperatur, Lufttemperatur, Wetter und vorausgegangene Witterung, Luftdruck, pH-Wert, elektrolytische Leitfähigkeit bei Quelltemperatur sowie bei 20° C, Dichte bei 20° C, Trockenrückstand bei 105° C und 180° C, radioaktive Spurenstoffe wie Uran, Radium, Radon und Tritium, Menge der gelösten sowie der frei aufsteigenden Quellgase, Untersuchung auf Spurenelemente;
c) chemische Untersuchung: Ionen in mg/kg, mval/kg und mval/%;
nichtdissoziierte Bestandteile in mg/kg und mmol/kg; gelöste Gase in mg/kg, mmol/kg und cm³/kg bezogen auf 0° C und 760 mm Hg; Summenbildung in den genannten Stoffgruppen; frei aufsteigende Quellgase in Prozent der Gesamtmenge; Kaliumpermanganatindex;
balneo-chemische Charakteristik des Quellwassers;
d) Gehalt der wertbestimmenden, balneotherapeutisch, pharmakologisch-toxikologisch maßgebenden Inhaltsstoffe am Ort des Gebrauches (badefertig gefüllte Wanne, Trinkauslass, Inhalationsnebel);
e) biologische Untersuchung (die am Heilwasserursprung in natürlicher Biozönose lebenden Mikroorganismen);
f) hygienisch-bakteriologische Untersuchung;
g) Bewertung des Analysenbefundes und Diskussion etwaiger seit der letzten Analyse eingetretener Veränderungen des Quellwassers.
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