(1) Die Landesregierung hat über Grenzstreitigkeiten von Gemeinden mit Bescheid zu entscheiden. Sie hat dabei nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, in dem eine mündliche Verhandlung und ein Augenschein vorzunehmen sind, allenfalls unter Bedachtnahme auf die natürliche Geländebeschaffenheit und auf die sonstigen maßgeblichen Verhältnisse den Verlauf der Gemeindegrenzen festzulegen.
(2) Sofern dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung des strittigen Gebietes erforderlich ist, hat die Landesregierung unter Bedachtnahme auf die bisherigen Verhältnisse, insbesondere auf die örtliche Lage des Gebietes, einen vorläufigen Bescheid zu erlassen.
(3) Die Landesregierung hat den Verlauf der Gemeindegrenzen entsprechend dem Bescheid nach Abs. 1 durch Verordnung zu verlautbaren.
Rückverweise
TGO · Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler
§ 8 § 8
(1) Die Landesregierung hat über Grenzstreitigkeiten von Gemeinden mit Bescheid zu entscheiden. Sie hat dabei nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, in dem eine mündliche Verhandlung und ein Augenschein vorzunehmen sind, allenfalls unter Bedachtnahme auf die natürliche Geländebeschaffenheit …
§ 60f § 60f
…vom Bürgermeister bestelltes Organ der öffentlichen Aufsicht für das Gebiet der betreffenden Gemeinde von der Bezirkshauptmannschaft zur Mitwirkung an der Vollziehung a) des § 8 Abs. 1 lit. d, e und f und Abs. 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, b) einer Verordnung der…
§ 57 § 57
…Siedlungen an die Gemeindeverwaltung zweckmäßig ist. (2) Die Bestellung und die Abberufung des Ortsvorstehers obliegen dem Bürgermeister. Er hat dem Kreis der nach § 8 Abs. 1 TGWO 1994 passiv Wahlberechtigten der Ortschaft anzugehören. Der Ortsvorsteher hat die örtlichen Geschäfte der Gemeindeverwaltung nach den Anordnungen des Bürgermeisters zu…
§ 25 § 25
…dass es die Unionsbürgerschaft nicht innehatte oder diese nachträglich verliert oder b) nachträglich ein Umstand bekannt wird oder eintritt, der die Wählbarkeit nach § 8 Abs. 1 lit. a TGWO 1994 ausgeschlossen hätte. (2) Die Landesregierung hat ein Mitglied (Ersatzmitglied) des Gemeinderates mit Bescheid seines Mandates für…