Die Teilung und die Aufteilung einer Gemeinde sowie die Errichtung einer Gemeinde aus einem Teilgebiet einer oder mehrerer Gemeinde(n) bedürfen eines Landesgesetzes.
Rückverweise
TGO · Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler
§ 93 § 93
…längstens 31. Dezember festzusetzen. Ist die rechtzeitige Festsetzung nicht möglich, so hat der Bürgermeister die Bezirkshauptmannschaft unter Angabe der Gründe davon unverzüglich zu verständigen. (5) Der Beschluss des Gemeinderates über die Festsetzung des Voranschlages ist nach § 60 Abs. 8 kundzumachen. Der Voranschlag ist vom Bürgermeister und vom…
§ 11 § 11
…von der Landesregierung festzulegen. (4) Über die Verleihung eines Gemeindewappens ist eine Urkunde auszufertigen, die eine Beschreibung und eine Abbildung des Wappens zu enthalten hat. (5) Zur Führung des Gemeindewappens sind sämtliche Organe der Gemeinde und ihre wirtschaftlichen Unternehmen sowie jene natürlichen oder juristischen Personen berechtigt, denen die Bewilligung zur Führung…