Die Wirkungsbereiche der Gemeinde sind ein eigener und ein vom Bund oder vom Land Tirol übertragener.
Rückverweise
TGO · Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler
§ 60 § 60
…2, § 12 Abs. 1, 2 und 4, § 14 Abs. 2 lit. b und Abs. 3, § 15 und § 18 des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2021 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die dort jeweils angeführten Verpflichtungen dem Bürgermeister obliegen und eine…