§ 12 Rechte und Pflichten der Gasversorgungsunternehmen — TGHKG 2013
(1) Gasversorgungsunternehmen dürfen Gasanlagen zum bestimmungsgemäßen Betrieb erst versorgen, wenn ein Abnahmebefund nach § 11 Abs. 1 vorliegt. Sie sind befugt, die von ihnen versorgten Gasanlagen zu überprüfen. Dabei kommen ihnen die Befugnisse nach § 4 Abs. 1 und § 14 Abs. 6 zu.
(2) Gasversorgungsunternehmen haben innerhalb eines Monats nach der Aufnahme der Lieferung von Gas den örtlich zuständigen Feuerwehrkommandanten davon schriftlich zu verständigen.
(3) Gasversorgungsunternehmen haben die Lieferung von Gas sofort einzustellen, wenn wegen des Ausströmens von Gas oder einer Fehlfunktion der Gasanlage eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder für die Sicherheit von Sachen besteht und der Betreiber der Gasanlage die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen nicht sofort vornimmt oder vornehmen lässt. Das Gasversorgungsunternehmen hat die Behörde unverzüglich davon zu verständigen.
§ 42 TGHKG 2013 · TGHKG 2013 · Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013, Tiroler
§ 42 Übergangsbestimmungen
…1) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in der Fassung LGBl. Nr. 111/2013 rechtskräftig erteilte Bewilligungen nach dem Tiroler Gasgesetz 2000 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 96/2012 bleiben unberührt. Insbesondere gelten die in…
§ 37 Strafbestimmungen
…11 Abs. 3 Bestätigungen oder Prüf- bzw. Inspektionsberichte ausstellt oder technische Beschreibungen erstellt, ohne hierzu berechtigt zu sein, i) als Gasversorgungsunternehmen dem § 12 zuwiderhandelt, j) Überprüfungen durchführt, ohne hierfür nach § 14 Abs. 2 berechtigt zu sein, k) als Prüfberechtigter die ihm aufgrund dieses Gesetzes übertragenen…
§ 38 Verarbeitung personenbezogener Daten
…b) von Prüfberechtigten und deren Prüforganen, Gasversorgungsunternehmen, Überwachungsstellen, nichtamtlichen Sachverständigen und Projektanten: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Daten über Befähigungen und Befugnisse. (5) Die Gasversorgungsunternehmen nach § 12, die Überwachungsstellen nach § 19 und die nach § 35 Abs. 2 mit bestimmten Kontrollaufgaben betrauten Stellen dürfen zur Erfüllung der ihnen…
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