Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:
a) Beiträge der Bundesgesundheitsagentur;
b) Beiträge der Länder (Umsatzsteueranteile);
c) Beiträge der Gemeinden (Umsatzsteueranteile) nach Maßgabe einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung;
d) Beiträge der Sozialversicherung;
e) Beiträge des Landes Tirol und der Gemeinden nach den §§ 4 und 5;
f) Beiträge der Träger der Kranken- und Unfallfürsorge nach § 6;
g) Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz;
h) Vermögenserträge und allfällige sonstige Erträge;
i) allfällige sonstige Mittel nach Maßgabe bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften.
Rückverweise
TGFG · Gesundheitsfondsgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…Sinn des § 6 leistungspflichtig ist, wobei folgende Abgeltungen zu unterscheiden sind: 1. die Abgeltung von stationären Leistungen, 2. die Abgeltung von ambulanten Leistungen, 3. die Abgeltung von Nebenkosten, 4. die sonstige Abgeltung von Betriebsleistungen; c) die Gewährung von Förderungen für Investitionsvorhaben einschließlich der Anschaffung medizinisch-technischer Großgeräte; d) die…