§ 3 § 3
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:
a) Beiträge der Bundesgesundheitsagentur;
b) Beiträge der Länder (Umsatzsteueranteile);
c) Beiträge der Gemeinden (Umsatzsteueranteile) nach Maßgabe einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung;
d) Beiträge der Sozialversicherung;
e) Beiträge des Landes Tirol und der Gemeinden nach den §§ 4 und 5;
f) Beiträge der Träger der Kranken- und Unfallfürsorge nach § 6;
g) Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz;
h) Vermögenserträge und allfällige sonstige Erträge;
i) allfällige sonstige Mittel nach Maßgabe bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften.
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