§ 1 § 1
In Kraft seit 03. September 2010
Up-to-date
Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung eines Rahmens zum Auf- und Ausbau der aufgrund der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE), im Folgenden als INSPIRE-Richtlinie bezeichnet, erforderlichen Geodateninfrastruktur des Landes Tirol für Zwecke der Umweltpolitik und anderer politischer Maßnahmen oder Tätigkeiten, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
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