1. Koordinatenreferenzsysteme:
Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) und/oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums.
2. Geografische Gittersysteme:
Harmonisierte Gittersysteme mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen.
3. Geografische Bezeichnungen:
Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
4. Verwaltungseinheiten:
Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.
5. Adressen:
Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl.
6. Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen):
Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.
7. Verkehrsnetze:
Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst sind auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen, sowie das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinn der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, ABl. 1996 Nr. L 228, S. 1.
8. Gewässernetz:
Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete, gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. 2000 Nr. L 327, S. 1.
9. Schutzgebiete:
Gebiete, die im Rahmen des internationalen, gemeinschaftlichen Rechts oder innerstaatlichen Rechts ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.
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