LandesrechtTirolLandesesetzeGleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz, Tiroler 1. Hauptstück Gleichbehandlung im Landesdienst3. Abschnitt Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung2. Unterabschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes, Geltendmachung von Ansprüchen§ 35

§ 35§ 35

In Kraft seit 01. Juni 2026
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