(1) Das vom Land Tirol betriebene Portal Tirol ist ein Stammportal, insbesondere im Sinn des österreichischen Behördenportalverbundes, sowie ein Anwendungsportal zur Bereitstellung von Anwendungen, insbesondere für zugriffsberechtigte Stellen im Portalverbund.
(2) Verantwortlich für den Betrieb ist das Amt der Tiroler Landesregierung.
(3) Im Stammportal sind zu Zwecken der Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Zugriffsrechte Authentifizierungs- und Autorisierungsdaten der Benutzer in Form von Protokoll- bzw. Logdaten zu verarbeiten und zur Ermöglichung des Zugriffs auf Anwendungen im Portalverbund an die jeweils beteiligten Portalbetreiber bzw. die verwendeten Anwendungen zu übermitteln. Diese Daten sind nach einer Aufbewahrungsdauer von drei Jahren zu löschen.
(4) Im Anwendungsportal sind zu Zwecken der Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Zugriffsrechte Authentifizierungs- und Autorisierungsdaten der Benutzer in Form von Protokoll- bzw. Logdaten zu verarbeiten. Abs. 3 zweiter Satz ist anzuwenden.
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