§ 21 § 21
In Kraft seit 14. Dezember 2011
Up-to-date
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. 2006 Nr. L 376, S. 36, umgesetzt.
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