§ 1 § 1
In Kraft seit 14. Dezember 2011
Up-to-date
Dieses Gesetz gilt für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungs-Richtlinie) fallen und von einem in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden.
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