§ 17 Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen — TBSFG
Für die Verleihung der Befugnis als Bergwanderführer, die Führung eines Bergwanderführerverzeichnisses, die Veröffentlichung von Daten befugter Bergwanderführer auf der Internetseite des Tiroler Bergsportführerverbandes, das Bergwanderführerabzeichen, den Bergwanderführerausweis, die Pflichten der Bergwanderführer und das Erlöschen der Befugnis gelten § 5, § 6 mit Ausnahme der Abs. 2, 3 und 4, § 7, § 8 und § 9 mit Ausnahme des Abs. 2 lit. b sinngemäß.
§ 17 TBSFG · TBSFG · Bergsportführergesetz, Tiroler
§ 17 Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen
Für die Verleihung der Befugnis als Bergwanderführer, die Führung eines Bergwanderführerverzeichnisses, die Veröffentlichung von Daten befugter Bergwanderführer auf der Internetseite des Tiroler Bergsportführerverbandes, das Bergwanderführerabzeichen, den Bergwanderführerausweis, die Pflichten der B…
§ 7 Berg- und Schiführerausweis, Berg- und Schiführerabzeichen
…Berg- und Schiführerausweis auszufolgen. (6) Die Behörde hat einem befugten Berg- und Schiführer auf dessen Antrag auch das Bergwanderführerabzeichen und den Bergwanderführerausweis nach § 17 auszufolgen.…
§ 6 Berg- und Schiführerverzeichnis, Berg- und Schiführerbuch
…des Tiroler Bergsportführerverbandes zu veröffentlichen. (7) Der Tiroler Bergsportführerverband hat einen befugten Berg- und Schiführer auf dessen Antrag auch in das Bergwanderführerverzeichnis nach § 17 einzutragen.…
§ 19 Bergwanderführerprüfung
…Ausbildungslehrgang nach § 18 Abs. 1 ersetzt, teilgenommen oder die eine Ergänzungsprüfung nach dem Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz in Verbindung mit § 17 abzulegen haben. Die Ablehnung der Zulassung zur Bergwanderführerprüfung ist mit Bescheid des Vorsitzenden der Prüfungskommission für die Bergwanderführerprüfung auszusprechen. (2) Die Landesregierung hat unter Berücksichtigung…
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