§ 19 Verwendung von Bauprodukten
In Kraft seit 01. Mai 2022
Up-to-date
§ 19 Verwendung von Bauprodukten — TBO 2022
Für die Ausführung von Bauvorhaben dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die den unionsrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften über Bauprodukte entsprechen.
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