§ 18 § 18
In Kraft seit 05. Mai 2016
Up-to-date
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen betraut.
§ 41 TBG 2016 · TBG 2016 · Bauproduktegesetz 2016, Tiroler
§ 41 § 41
…Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Die Registrierungsstelle nach § 12 , die Registerführende Stelle nach § 12 und die Zulassungsstelle nach § 18 , die Marktüberwachungsbehörde und die Gemeinden sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates…
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