Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen betraut.
§ 19 TBG 2016 · TBG 2016 · Bauproduktegesetz 2016, Tiroler
§ 19 Bautechnische Zulassung
…gewährleistet ist, dass mit dem Bauprodukt unter Berücksichtigung der Verwendungsbestimmungen und der Einbaubestimmungen die an bauliche Anlagen zu stellenden allgemeinen bautechnischen Erfordernisse nach § 18 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 erfüllt werden. Dabei können erforderlichenfalls Vorschreibungen für den Einbau und die Anwendung des Bauproduktes festgelegt werden. Die…
§ 41 Verarbeitung personenbezogener Daten
…1) Die Registrierungsstelle nach § 12, die Registerführende Stelle nach § 12 und die Zulassungsstelle nach § 18, die Marktüberwachungsbehörde und die Gemeinden sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates…
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