Bauprodukte, die weder in der Baustoffliste ÖA noch in der Baustoffliste ÖE angeführt sind, und für die keine Bautechnische Zulassung vorliegt, dürfen nur verwendet werden, wenn sie den Anforderungen der Tiroler Bauordnung 2022, LGBl. Nr. 44/2022, in der jeweils geltenden Fassung, entsprechen.
§ 27 TBG 2016 · TBG 2016 · Bauproduktegesetz 2016, Tiroler
§ 27 § 27
…Verwendung von Bauprodukten (1) Bauprodukte , die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der §§ 9, 15 und 17 nur verwendet werden, wenn diese a) den Schutz der menschlichen Gesundheit weder direkt noch indirekt gefährden, b) die Färbung, den Geruch oder den Geschmack des…
§ 40 § 40
…Leistungserklärung zu erstellen ist, ohne die entsprechende Leistungserklärung oder mit einer Leistungserklärung, deren Inhalt nicht dem Art. 6 dieser Verordnung entspricht, in Verkehr bringt, 17. soweit nicht eine anderweitige Verwaltungsübertretung nach diesem Absatz vorliegt, den Verpflichtungen nach den Art. 11 bis 16 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011…
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