(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat das Mitglied die seinem Kunstfach entsprechenden Leistungen zu erbringen.
(2) Ist ein bestimmtes Entgelt nicht vereinbart, so ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Das gleiche gilt, wenn Unentgeltlichkeit vereinbart ist, es sei denn, dass die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, zur Vertretung der Interessen des Mitgliedes befugte kollektivvertragsfähige Körperschaft im Vorhinein zugestimmt hat.
(3) Der/Die Theaterunternehmer/in hat dem Mitglied auf dessen Verlangen eine schriftliche Aufzeichnung über die getroffenen Vereinbarungen (Bühnenarbeitsvertrag), soweit diese über die in § 2 Abs. 2 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993, genannten Angaben hinausgehen, auszuhändigen.
(4) Ist bei Vertragsabschluss auf Schriftstücke Bezug genommen worden, so sind dem Mitglied auch Abschriften dieser Schriftstücke auszuhändigen.
Rückverweise
TAG · Archivgesetz, Tiroler
§ 7 § 7
…1) Die im § 3 Abs. 4 genannten Einrichtungen haben zur Erfüllung ihrer Archivierungspflicht entweder ein eigenes Archiv einzurichten oder ihr Archivgut dem Land Tirol oder der betroffenen Gemeinde…
§ 5 § 5
…1) Unterlagen, die bei den im § 3 Abs. 2 lit. a, b und c genannten Stellen anfallen und die nicht mehr benötigt werden, sind nach dem Ablauf einer in den…
§ 10 § 10
…so sind von den Benützern dafür angemessene Kostenersätze zu leisten. Für die Benützung von sonstigem Archivgut von öffentlichem Interesse kann ein angemessener Kostenersatz verlangt werden. (3) Das Recht zur Benützung von öffentlichem Archivgut besteht nicht, wenn a) die Geheimhaltung aus zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen, im Interesse der nationalen Sicherheit, der…
TÄG · Tierärztegesetz
§ 5 Befugnis zur Berufsausübung
…2. die Eintragung in die Tierärzteliste, welche von der Kammer im übertragenen Wirkungsbereich geführt wird, erfolgt ist. Dies gilt auch für die im § 3 Abs. 3 genannten Tierärzte. (2) Für die Eintragung in die Tierärzteliste bedarf es des Nachweises der allgemeinen Erfordernisse und der besonderen Erfordernisse (§ …
TÄKamG · Tierärztekammergesetz
§ 9 Kammermitglieder
…alle Tierärztinnen und Tierärzte, die 1. in die von der Tierärztekammer geführte Tierärzteliste eingetragen worden sind, 2. den tierärztlichen Beruf (§ 14 TÄG) ausüben, 3. ihren Berufssitz oder Dienstort im Bereich der Tierärztekammer haben, und 4. nicht gemäß Abs. 3 von der Mitgliedschaft ausgenommen sind. Weiters Tierärztinnen und Tierärzte…
§ 10 Rechte und Pflichten der Kammermitglieder
…Anspruch auf berufsbezogene Beratung. (2) Die ordentlichen Kammermitglieder sind nach Maßgabe der Bestimmungen des 2. Abschnitts des 2. Hauptstücks aktiv und passiv wahlberechtigt. (3) Außerordentliche Kammermitglieder sind berechtigt, 1. das offizielle Publikationsorgan der Tierärztekammer zu beziehen und 2. weiterhin ihren Tierärzteausweis zu führen. (4) Die Kammermitglieder haben alle für…