Wettunternehmer dürfen die folgenden Wetten nicht anbieten, abschließen oder vermitteln:
1. Wetten mit einem Wetteinsatz von mehr als 500 Euro pro Wettabschluss;
2. Wetten, die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen;
3. Wetten, die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen;
4. Wetten, durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt werden;
5. Wetten auf Wettkämpfe, an welchen ausschließlich Tiere teilnehmen (zB Hunde- oder Pferderennen, Hahnenkämpfe etc);
6. Wetten auf Fußballspiele aus unteren als der jeweils dritthöchsten nationalen Liga;
7. Wetten auf Sportveranstaltungen, an welchen überwiegend Amateure teilnehmen;
8. Wetten auf Sportveranstaltungen, an welchen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen;
9. Wetten über den Eintritt eines bestimmten Umstandes im Zusammenhang mit einem zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits laufenden Ereignisses („Live-Wetten“, Ereigniswetten oder Negativwetten), ausgenommen:
• Wetten auf das (numerische) Zwischenergebnis oder eines davon abgeleiteten Ereignisses eines in den Regeln für die betreffende Sportart oder für das betreffende Sportereignis festgelegten (Spiel-)Abschnitts eines laufenden Ereignisses;
• Wetten auf das (numerische) Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ereignisses eines laufenden Ereignisses; und
• Wetten darauf, welche Mannschaft in einem Fußballspiel das nächste Tor erzielt.
10. Wetten auf Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits stattgefunden haben;
11. Wetten auf aufgezeichnete oder virtuelle Ereignisse und
12. Wetten mit Kindern und Jugendlichen als Wettkunden.
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