§ 4 Einzelrichter-Entscheidungen
In Kraft seit 18. Februar 2025
Up-to-date
Das Landesverwaltungsgericht entscheidet über einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Einbringung eines Feststellungsantrages, Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidung über eine Verfahrenseinstellung nach Zurückziehung eines Nachprüfungs- oder Feststellungsantrages einschließlich der Entscheidung über die diesbezügliche Gebührenfestsetzung durch Einzelrichter bzw Einzelrichterin.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden