§ 18a Behördliche Sozialarbeit
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Die behördliche Sozialarbeit im Bereich der Sozialunterstützung umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
1. Sozialanamnese und Aufbau einer Betreuungsbeziehung;
2. Clearing;
3. Analyse der Zusammenhänge zwischen persönlichen, psychischen und sozialen Problemlagen und der materiellen Situation;
4. Erarbeitung von Lösungsansätzen;
5. stärkenorientierte Zielformulierung und Hilfeplanung;
6. Hausbesuche;
7. Betreuungsarbeit;
8. Netzwerkarbeit;
9. fachliche Stellungnahme in Behördenverfahren;
10. Weitervermittlung an geeignete Stellen und Einrichtungen und
11. Dokumentation und Evaluierung.
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