§ 7 EU-Recht
In Kraft seit 27. Juni 2019
Up-to-date
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1, umgesetzt.
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