§ 8b Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 44/2024
In Kraft seit 01. Mai 2024
Up-to-date
Förderungsverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 44/2024 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, zu Ende zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2024
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