§ 4 Mittelaufbringung
In Kraft seit 25. Januar 2002
Up-to-date
Förderungsmittel werden aufgebracht durch
1. vom Landtag bewilligte Mittel;
2. Refinanzierung am Kapitalmarkt;
3. Einnahmen der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. einschließlich der Tochtergesellschaften;
4. sonstige dem Förderungszweck gewidmete Mittel.
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