Art. 4
In Kraft seit 01. Februar 1992
Up-to-date
| (Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 103/1997) |
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) § 28 Abs. 3 der Statute der Landeshauptstadt Linz und der Stadt Wels sowie § 28 Abs. 1 und 2 des Statuts der Stadt Steyr in der Fassung des Art. I, Art. II Z 1 und Art. III sind erstmals bei der Wahl des jeweiligen Stadtsenats anzuwenden, die nach der Wahl des jeweiligen Gemeinderates im Jahr 1997 durchgeführt wird.
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