§ 83
In Kraft seit 01. Februar 1992
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 1965 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben:
1. das Gesetz vom 11. Dezember 1963, LGBl.Nr. 1/1964, mit dem für die Stadt Wels ein vorläufiges Gemeindestatut erlassen wird;
2. das Gesetz vom 24. April 1961, LGBl.Nr. 24, mit dem Aufgaben des selbständigen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Wels auf die Bundespolizeibehörde in Wels übertragen werden.
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