§ 7
In Kraft seit 01. Februar 1992
Up-to-date
Die Organe der Stadt sind:
1. der Gemeinderat;
2. der (die) Bürgermeister (Bürgermeisterin);
3. der Stadtsenat (Verwaltungsausschuß);
4. die einzelnen Mitglieder des Stadtsenates;
5. der Magistrat.
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