Ein Nachprüfungsantrag hat zu enthalten:
1. die genaue Bezeichnung des betreffenden Vergabeverfahrens,
2. die genaue Bezeichnung der angefochtenen gesondert anfechtbaren Entscheidung,
3. die Bezeichnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers, gegebenenfalls der vergebenden Stelle und der Antragstellerin/des Antragstellers einschließlich deren elektronischer Adresse,
4. eine Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts einschließlich des Interesses am Vertragsabschluss, insbesondere bei Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung die Bezeichnung der/des für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieterin/Bieters,
5. Angaben über den behaupteten drohenden oder bereits eingetretenen Schaden für die Antragstellerin/den Antragsteller,
6. die bestimmte Bezeichnung des Rechts, in dem sich die Antragstellerin/der Antragsteller als verletzt erachtet,
7. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt,
8. den Antrag auf Nichtigerklärung der betreffenden gesondert anfechtbaren Entscheidung und
9. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob der Antrag rechtzeitig eingebracht wurde.
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