StVergRG 2018
Gliederung
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 38 § 38
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Vergaberechtsschutzgesetz 2012, LGBl. Nr. 80/2012, in der Fassung LGBl. Nr. 23/2017, außer Kraft.
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