§ 36 Übergangsbestimmung
In Kraft seit 10. Juli 2018
Up-to-date
Auf bei Inkrafttreten dieses Gesetzes laufende Vergabeverfahren ist das StVergRG 2012 anzuwenden, ebenso auf Verfahren, die beim Landesverwaltungsgericht zu diesem Zeitpunkt anhängig sind.
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