§ 33 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. November 2012
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 192/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, außer Kraft.
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