§ 17a § 17a
In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025
§ 18a StUIG · StUIG · Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz
§ 18a Inkrafttreten von Novellen
…Tag, das ist der 7. Juli 2017 , in Kraft. (3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 ist § 17a mit 1. September 2025 in Kraft getreten. (4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2026, tritt § 10 Abs. …
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