§ 9 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
Rückverweise
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