§ 33 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 14/2011, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 113/2020, außer Kraft.
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