(1) Diplom-Sozialbetreuer/-innen mit Spezialisierung A entwickeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Konzepte und Projekte, führen sie eigenverantwortlich durch und evaluieren sie. Sie sind insbesondere für folgende Maßnahmen kompetent – erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten (z. B. Ärzten/Ärztinnen, Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen, Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, klinische Psychologen/Psychologinnen Diätologen/Diätologinnen):
1. altersgerechte Umgestaltung der Wohnumgebung einschließlich Beratung über und Besorgung von entsprechenden Hilfsmitteln und Behelfen sowie Organisation der dafür nötigen Behörden- und Versicherungswege,
2. spezielle Animierungsprogramme für Kleingruppen und Einzelpersonen zur Förderung motorischer Fähigkeiten durch Bewegungsübungen,
3. spezielle Animationsprogramme zur Förderung der Hirnleistungsfähigkeit,
4. Anregung von Kommunikationsprozessen in Kleingruppen und für Einzelne zur Verbesserung des sozialen Klimas unter den Bewohnern/Bewohnerinnen und zu den Pflegepersonen,
5. Erarbeitung von Strategien im Fall akuter Krisensituationen, wie z. B. bei Tod von Angehörigen oder Mitbewohnern/ Mitbewohnerinnen, Depression und Suizidgefährdung, Verwirrung und Desorientierung, Suchtproblematik.
(2) Methodische Kompetenzen bestehen vor allem hinsichtlich Validation, Kinästhetik und Biografiearbeit. Diplom-Sozialbetreuer/-innen mit Spezialisierung A nehmen auch pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegeassistentin/Pflegeassistent nach dem GuKG wahr.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2022
§ 22a StSBBG · StSBBG · Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz
§ 22a Inkrafttreten von Novellen
…der 16. Jänner 2010 , in Kraft. (2) Die Änderung § 21 Abs. 1 sowie die Einfügung des § 15 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 31/2013 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft. (3) Die Änderung des § 13 Abs. …
§ 5 Spezialisierung Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB)
…Konzepte und Projekte, führen diese eigenverantwortlich durch und evaluieren sie. Sie sind für folgende Maßnahmen kompetent, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten gemäß § 3 Abs. 1: 1. eigenverantwortliche Durchführung der personenzentrierten Lebensplanung, 2. eigenverantwortliche Anwendung der aktuell anerkannten und wissenschaftlich fundierten Konzepte und Methoden der Basalen Pädagogik, wie…
§ 4 Spezialisierung Familienarbeit (F)
…aufrechtzuerhalten und die Familie/familienähnliche Gemeinschaft dabei zu unterstützen oder ihre schwierige Lebenssituation zu überwinden. Erforderlichenfalls erfolgt eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten gemäß § 3 Abs. 1. (2) Schwierige Lebenssituationen sind insbesondere: 1. Erkrankung eines Elternteils, eines Kindes oder eines anderen in der Familie/im familienähnlichen Verband lebenden Angehörigen…
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