(1) Die Ausbildung zum Heimhelfer/zur Heimhelferin erfolgt in Kursen. Sie umfasst
1. 200 UE Unterricht und
2. 200 Stunden Praktika.
Diese Ausbildung beinhaltet das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ nach dem GuKG.
(2) Die theoretische Ausbildung umfasst:
| Dokumentation | 4 UE |
| Ethik und Berufskunde | 5 UE |
| Erste Hilfe | 18 UE |
| Grundzüge der angewandten Hygiene | 6 UE |
| Grundpflege und Beobachtung | 73 UE |
| Grundzüge der Pharmakologie | 25 UE |
| Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde | 8 UE |
| Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation | 20 UE |
| Haushaltsführung | 8 UE |
| Grundzüge der Gerontologie | 8 UE |
| Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung | 20 UE |
| Grundzüge der sozialen Sicherheit | 5 UE“ |
(3) Die praktische Ausbildung umfasst:
| Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion im ambulanten Bereich | 120 Stunden |
| Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion im (teil)stationären Bereich | 80 Stunden |
(4) Die näheren Bestimmungen über die Ausbildungen und die Prüfungen sind durch Verordnung der Landesregierung festzulegen. Die Verordnung hat Bestimmungen zu enthalten über die theoretische und praktische Ausbildung und über die Art und den Umfang der Prüfung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2025
§ 22a StSBBG · StSBBG · Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz
§ 22a Inkrafttreten von Novellen
… 67/2025 treten § 2 Abs. 6, § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 8 und § 12 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. August 2025 , in Kraft. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 2…
§ 21 Übergangsbestimmungen
…am 18. Jänner 2008 noch nicht abgeschlossen haben, sind die bereits abgelegten Prüfungen anzurechnen. Die noch offenen Ausbildungsteile sind nach diesem Gesetz zu absolvieren. (12) Wurde das Ausbildungsmodul,Unterstützung bei der Basisversorgung‘ oder die Pflegehilfe-Ausbildung nach dem GuKG absolviert, so sind diese Qualifikationen auf die Ausbildung oder Aufschulungen…
Rückverweise