§ 75 § 75 Aufhebung von Bescheiden, Beschlüssen und sonstigen Maßnahmen der Gemeindeorgane
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
StS 1992
Gliederung
VIII. HAUPTSTÜCK Aufsichtsrecht des Landes § 71 Aufsicht im allgemeinen
§ 75 § 75 Aufhebung von Bescheiden, Beschlüssen und sonstigen Maßnahmen der Gemeindeorgane
Rückverweise