§ 4 § 4 Einwohner (Einwohnerinnen) und Bürger (Bürgerinnen)
In Kraft seit 01. Februar 1992
Up-to-date
StS 1992
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Allgemeines § 1 Rechtliche Stellung der Stadt
§ 4 § 4 Einwohner (Einwohnerinnen) und Bürger (Bürgerinnen)
(1) Einwohner (Einwohnerinnen) sind jene Personen, die in der Stadt wohnen.
(2) Bürger (Bürgerinnen) sind jene Einwohner (Einwohnerinnen), die nach der O.ö. Kommunalwahlordnung wahlberechtigt sind. (Anm: LGBl.Nr. 82/1996)
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden